5. Mai. 2025, 17:16 Uhr
Drittmeldepflicht / Meldepflicht Vermieter
Wir bitten Vermieter und Logisgeber uns Änderungen in Ihren Liegenschaften zu melden.
Wir möchten Vermieter und Logisgeber erneut darauf aufmerksam machen, dass der Kanton Aargau die Drittmeldepflicht im §10 vom Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt hat und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Wir bitten die Vermieter und Logisgeber uns die Änderungen in Ihren Liegenschaften über das Portal Drittmeldung (https://drittmeldung.ch) oder per E-Mail an die einwohnerdienste@niederrohrdorf.ch zu melden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Bemühungen.
EINWOHNERDIENSTE NIEDERROHRDORF