Schulpflege: neues Mitglied
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied der Schulpflege sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- Gomes Borges Ernesto Toni, geb. 1976, von Neuenkirch LU,
wohnhaft in 5443 Niederrohrdorf, Rigistrasse 17, parteilos
Die Schulpflege ist somit für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vollzählig.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.