30. Oktober 2023
Zurückschneiden Bäume und Sträucher
Die Liegenschaftenbesitzer und Hausverwaltungen werden gebeten, die auf Strassen, Plätze und Gehwege hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken auf die Grundstückgrenzen zurückzuschneiden.
In Einmündungsbereichen sind Sichtzonen zu schaffen. Verkehrssignale, Strassenbezeichnungsschilder, Beleuchtungskandelaber usw. sind freizuhalten.