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Neuigkeiten
30. Oktober 2023

Zurückschneiden Bäume und Sträucher

Die Liegenschaftenbesitzer und Hausverwaltungen werden gebeten, die auf Strassen, Plätze und Gehwege hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken auf die Grundstückgrenzen zurückzuschneiden.

In Einmündungsbereichen sind Sichtzonen zu schaffen. Verkehrssignale, Strassenbezeichnungsschilder, Beleuchtungskandelaber usw. sind freizuhalten.

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