Ersatzwahl Wahlbüro, stille Wahl
Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 27. März 2022 wurden während der Nachmeldefrist gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind.
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, war gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).
Für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 als in stiller Wahl gewählt erklärt wird:
Edelbauer Marco, 1977, Hiltibergstrasse 26
Somit findet am 27. März 2022 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau zu richten (Ablauf: 12. März 2022). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).