Informationen zu Schutzräumen
Hier die wichtigsten Informationen der ZSO Aargau Ost:
– Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
– Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
– Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
– Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
– Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert. Dadurch fliessen Veränderungen durch Zu- und Wegzüge, sowie Geburten und Todesfälle in die Schutzraumplanung ein.
Wer einen eigenen Schutzraum besitzt und Material benötigt findet hier eine Liste mit Unternehmungen, die Ausrüstungen und technische Kontrollen anbieten.