Beschreibung
Sollte da nicht zurecht geschnitten werden?erledigt
Gemeinde-Melder 22.07.2021
Diverses
Zurecht schneiden
Antwort
22. Jul. 2021, 11:35 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Es liegt in der Verantwortung des Grundeigentümers die Hecken zurückzuschneiden. Wir haben diesen schriftlich aufgefordert, dies innert Frist zu erledigen.
Freundliche Grüsse
Gemeindekanzlei Niederrohrdorf
Freundliche Grüsse
Gemeindekanzlei Niederrohrdorf