Schulpflege: neues Mitglied / Ersatzwahl
Nachdem sich für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Schulpflege nur eine Person angemeldet hat, hat das Wahlbüro an seiner Sitzung vom 7. Februar 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018 bis 2021 als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- de Zeeuw Willem, 1975, von Thun BE, Buacherweg 21
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau zu richten (Ablauf: 16. Februar 2019). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).
Gestützt auf § 30 a, Abs 3 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) ist somit für den zweiten zu besetzenden Sitz am 10. März 2019 ein Wahlgang durchzuführen.
Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht hat. Erreichen zu viele Kandidaten das absolute Mehr, ist jener mit dem meisten Stimmen gewählt. Kommt im ersten Wahlgang keine Wahl zustande, muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahl-gang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird.