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Neuigkeiten
Publiziert am 21. Mai 2024, 12:30 Uhr

Zurückschneiden Bäume/Sträucher

Alle Anwohnerinnen und Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss (§ 109 BauG) zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

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