Beschreibung
Das ist doch öffentlicher Grund und dann noch auf einer Kreuzung ausgehendes Gehsteig um die Kurfeerledigt
Gemeinde-Melder 27.04.2026
Abfall
Grenzt das nicht schon an illegale Entsorgung
Antwort
27. Apr 2026, 10:11 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Der Stuhl ist auf dem eigenen Grundstück anzubieten und, falls er nicht mitgenommen wird, ordentlich zu entsorgen. Hinweise über die Eigentümer nehmen wir gerne entgegen. Sollte der Stuhl nicht wegkommen, wird der Werkhof für die Entsorgung besorgt sein.
Freundliche Grüsse
Abteilung Planung & Bau
Freundliche Grüsse
Abteilung Planung & Bau
