Tarifanpassung Baugebührenreglement
Gestützt auf § 9 des Gebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung vom 18. September 2022 passt der Gemeinderat die Berechnungsansätze für die Baugesuchsgebühren sowie die Ersatzabgabe für die Befreiung von der Parkplatzerstellungspflicht an, wenn der Schweizerische Baupreisindex Nordwestschweiz per Ende Jahr gegenüber der Basis (Oktober 2020 = 100 Punkte) um mehr als zehn Punkte abweist. Per Oktober 2025 belief sich der Index auf 117.8 Punkte. Demzufolge werden die Tarife um 17.8 % respektive wie folgt angepasst:
Ansätze zur Berechnung der approximativen Baukosten:
Bisher
§ 4 Abs. 2 Baugebührenreglement: Bei Neubauten und Ersatzbauten: CHF 600 pro m³.
§ 4 Abs. 3 Baugebührenreglement: Bei inneren Umbauarbeiten: CHF 300 pro m³.
Neu ab 01. Februar 2026
§ 4 Abs. 2 Baugebührenreglement: Bei Neubauten und Ersatzbauten: CHF 707 pro m³.
§ 4 Abs. 3 Baugebührenreglement: Bei inneren Umbauarbeiten: CHF 353 pro m³.
Wobei die Baubewilligungsgebühr weiterhin 2 ‰ (Promille) der approximativen Baukosten beträgt.
Ersatzabgaben für die Befreiung von der Parkplatzerstellungspflicht:
Bisher
§ 6 Abs. 1 Baugebührenreglement: CHF 7'500.00 pro Parkplatz
Neu ab 01. Februar 2026
§ 6 Abs. 1 Baugebührenreglement: CHF 8'835 pro Parkplatz
Für Baugesuche, welche bis zum 31. Januar 2026 eingereicht werden, finden die bisherigen Tarife Anwendung. Bei Fragen steht die Abteilung Planung und Bau gerne zur Verfügung.
