8. Apr. 2022, 14:38 Uhr
Hundesteuer 2022 / Leinenpflicht Wald
Die jährlichen Gebühren werden im Mai 2022 erhoben. Allfällige Mutationen sind vorher vorzunehmen.
Hundesteuer
- Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird jährlich im Mai erhoben. Wie in den Vorjahren wird den HundehalterInnen eine Rechnung im Betrag von CHF 120.00 pro Hund zugestellt.
- Taxbefreit sind nur im Einsatz stehende Hunde, für welche dies auch nachgewiesen wird:
- Lawinenhunde (Einsatzbestätigung Alpine Rettung Schweiz ARS)
- Flächen-/Geländesuchhunde (Einsatzbestätigung REDOG)
- Diensthunde von Militär, Grenzwacht und Polizei (Bestätigung der vorgesetzten Stelle)
- Blindenführhunde und Behindertenhunde (Bestätigung über eine IV-anerkannte Ausbildung des Hundes und Bestätigung der IV, dass ein solcher Hund gebraucht wird)
Ausweise
- Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip versehen sein.
- Für jeden Hund wird ein Heimtierpass (Impfbüchlein) ausgestellt, mit Angaben zur Mikrochipnummer sowie zu Hund und Halter.
- Ein Sachkundenachweis ist seit 01. Januar 2017 freiwillig.
Pflichten der Hundehalter
- Hunde müssen bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.
- Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.
- Gemäss Aargauischer Jagdverordnung gilt ab 01. April bis 31. Juli (insbesondere während der Wild-Setzzeit) im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler.
Hundeführerkurse
Hundeführerkurse bieten verschiedene Organisationen an. Beim Kantonalverband Aargauer Kynologen können die Details zu den Kursorten und Termine abgefragt werden: www.kvak.ch. Die Hundeführerkurse sind nicht mehr vorgeschrieben, werden jedoch auf freiwilliger Basis nach wie vor empfohlen.
Um Korrekturen und Stornierungen der Hundesteuerrechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) vorzunehmen und der Gemeindekanzlei bis Ende April 2022 zu melden:
Tel. 056 485 66 00 oder gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch