Einbürgerungsgesuch
Seit dem 01. Januar 2014 ist das neue Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) in Kraft. Gemäss § 21 Abs. 2 sind Gesuche, welche die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen.
Folgende Person hat bei der Gemeinde Niederrohrdorf ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Straub Matthias, geb. 1986, männlich, Staatsangehöriger aus Deutschland, wohnhaft in Niederrohrdorf, Moosstrasse 14
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf, eine schriftliche Eingabe zu Gesuch einreichen. Diese Eingabe können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.