Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand (Mindestabstand 200 Meter).
Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Freitag, 17. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Brandgefahr im Freien vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöht die Gefahr zusätzlich.
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Die Gemeinden können zudem zusätzliche, verschärfte Verbote erlassen. Gestützt auf die Beurteilung des Regionalen Führungsorgans Aargau Ost und aufgrund Erfahrungswerten aus den Jahren 2018 und 2019 wurde der Mindestabstand zu den Waldrändern in unserer Region auf 200 Meter erhöht.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Massnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.
- Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (in unserer Region: mehr als 200 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Das entsprechende Merkblatt für die Gefahrenstufe 4 finden Sie hier.
Es gilt weiterhin: möglichst zu Hause bleiben
Aufgrund des schönen Wetters und der milden Temperaturen halten sich viele Menschen in der Natur auf. Doch auch jetzt bleibt die Empfehlung des Regierungsrats bestehen, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten. Ausserdem gelten auch die bisherigen von Bund und Kantonen festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.
Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.