Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Zone 2: Loonstrasse
Zone 3: Heigellochstrasse, Buacherweg, Alte Bremgartenstrasse, Gwiggweg
Zone 4: Holzrütistrasse, Zelglistrasse, Esterlistrasse, Länggweg
Fahrverbotszone für Motorwagen und Motorräder mit Ausnahme Zubringerdienst. Ein Übersichtsplan ist während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind vom 28. November 2019 bis 27. Dezember 2019 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.