Besten Dank für Ihre Meldung. Die Strassengesetzgebung sieht vor, dass der Beginn und das Ende der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, welche im ganzen dichtbebauten Gebiet einer Ortschaft gilt, angezeigt wird. Die Signale Beginn und Ende «Generell 50» wurden dementsprechend ergänzt.