20. Mär. 2020, 12:00 Uhr
Gewährleistung Abfallentsorgung
Die Sammlung von Kehricht und Grüngut wird weiterhin zu den üblichen Zeiten durchgeführt.
Die Entsorgung von Abfällen zählt zur Grundversorgung der Bevölkerung und soll weiterhin gewährleistet werden.
Auf Empfehlung des BAFU (Bundesamt für Umwelt) und zum Schutz der Mitarbeitenden der Kehricht- und Grüngutentsorgung bitten wir Sie, sich unbedingt an folgende Regeln zu halten:
Kommunale Kehrichtsammlung:
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenzupressen verknotet und in den Ab-fallsack im Kehrichtkübel gegeben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen.
- Volle Abfallsäcke werden anschliessend wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
- Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben. Ausnahme: In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die Abfalltrennung ebenfalls weitergeführt werden. Die separat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht von unter Quarantäne stehenden Personen in die Sammelstellen gebracht, sondern sollen zuhause gelagert werden, sofern es die Platzverhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Kehricht entsorgt werden.
Öffentliche Sammelstellen (öffentliche und im Auftrag der Gemeinden privat betriebene Sammelstellen):
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
Hinweis:
Im Falle einer Verschärfung der Anordnungen des Bundes werden die obgenannten Empfehlungen neu beurteilt.