Hundehaltung
Gebührenpflicht
Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120 zu entrichten. Die Hundetaxe wird jährlich im Mai erhoben. Wie in den Vorjahren wird den HundehalterInnen eine Rechnung im Betrag von CHF 120 pro Hund zugestellt.
- Taxbefreit sind nur im Einsatz stehende Hunde, welche dies auch nachweisen können:
- Lawinenhunde (Einsatzbestätigung Alpine Rettung Schweiz ARS)
- Flächen-/Geländesuchhunde (Einsatzbestätigung REDOG)
- Diensthunde von Militär, Grenzwacht und Polizei (Bestätigung der vorgesetzten Stelle)
- Blindenführhunde und Behindertenhunde (Bestätigung über eine IV-anerkannte Ausbildung des Hundes und Bestätigung der IV, dass ein solcher Hund gebraucht wird)
Private Sicherheitsdienst-Hunde und Sanitätshunde sind gebührenpflichtig.
Ausweise
Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip versehen sein.
- Heimtierausweis (Impfbüchlein); darin ist die Mikrochip-Nummer ersichtlich.
- Sachkundenachweis ist seit 1. Januar 2017 freiwillig.
Hundeführerkurse
Hundeführerkurse bieten verschiedene Organisationen an. Beim Kantonalverband Aargauer Kynologen können die Details zu den Kursorten und Termine abgefragt werden: www.kvak.ch. Die Hundeführerkurse sind nicht mehr vorgeschrieben, werden jedoch auf freiwilliger Basis nach wie vor empfohlen.
Pflichten
- Der Hund muss bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.
- Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.
- Gemäss Aarg. Jagdverordnung gilt ab 1. April (insbesondere während der Wild-Setzzeit) im Wald und Waldrand Leinenpflicht.
- Für Rassetypen, welche als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft werden, muss beim Kant. Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler
Um Korrekturen und Stornierungen der Rechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) direkt in der Datenbank Amicus (www.amicus.ch) einzutragen und der Gemeindekanzlei bis am 31. März 2019 zu melden.