Steuerrechnungen 2019
Kantons- und Gemeindesteuern (natürliche Personen) 2019
Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem bescheidenen Vergütungszins und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober.
Vergütungszins für Vorauszahlungen
Diesen Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.
Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich (2019: 0,1 %).
Verwendung der mitgelieferten Einzahlungsscheine
Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2019 nur die beigelegten Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2019 gutgeschrieben werden. Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Abteilung Finanzen, Tel. 056 485 66 20, finanzen@niederrohrdorf.ch zusätzliche Einzahlungsscheine bestellen. Bei Einsatz von E-Banking können die Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für mehrere Zahlungen der Steuern 2019 verwendet werden.
Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)?
Kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern, Tel. 056 485 66 20, steuern@niederrohrdorf.ch und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. Bitte beachten Sie: Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden.
Bis wann sind die provisorischen Steuern 2019 zu bezahlen?
Die provisorischen Steuern 2019 sind bis am 31. Oktober 2019 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2019 ein Verzugszins von 5.1 % in Rechnung gestellt, und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Neu: Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35 (ab Steuerjahr 2018)
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50 (ab Steuerjahr 2018)
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35 (ab Steuerjahr 2019)
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100 (ab Steuerjahr 2019)
Budgethilfen
Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Im Internet unter www.schulden.ch und www.budgetberatung.ch sowie www.ag.ch/steuern > Natürliche Personen > Steuererklärung/EasyTax finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.
Die Gemeinde Niederrohrdorf bedankt sich bei sämtlichen Einwohnern für die pünktliche Bezahlung ihrer Steuern.