In der Folge gilt im Gemeindehaus Niederohrdorf ab sofort eine Maskentragepflicht für den allgemein zugänglichen Bereich. Dazu gehören der Eingangsbereich, das Treppenhaus und die Schalterräume.
Die Schalter der verschiedenen Abteilungen können weiterhin ohne vorgängige Anmeldung aufgesucht werden. Die Maskentragepflicht gilt ab Eintritt ins Gemeindezentrum.
Bitte beachten Sie, dass diverse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch über unseren Online-Schalter
https://niederrohrdorf.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php
erhältlich sind und Auskünfte und Beratungen telefonisch bzw. per E-Mail abgewickelt werden können. Für Abgaben von Unterlagen (bspw. Steuererklärungen etc.) ist der Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindezentrums zu benutzen. An-/Ab- und Ummeldungen können einfach online via eUmzugCH übermittelt werden.
Bitte machen Sie sich vor einem Besuch der Verwaltung oder der Regionalpolizei folgende Gedanken:
- Ist mein Besuch auf der Verwaltung oder der Regionalpolizei zwingend notwendig?
- Kann ich mein Anliegen nicht auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg klären?
- Kann ich meine Fragen und Anliegen auch zu einem späteren Zeitpunkt klären?