Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025
Am 26. September 2021 findet der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für den 28. November 2021 geplant.
An der Urne zu wählen sind neben dem Gemeinderat mit Gemeindeammann und Vizeammann 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission plus 1 Ersatzmitglied sowie je ein Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatz.
Um die Bevölkerung über offene Vakanzen informieren zu können, hat der Gemeinderat die bisherigen Behörden- und Kommissionsmitglieder über ihre Absichten für eine erneute Kandidatur angefragt (Stand Mitte April 2021).
Folgende Behördenmitglieder stellen sich voraussichtlich für eine erneute Wahl wieder zur Verfügung:
Grunder Reto, Gemeinderat, Vizeammann
Hitz Patrik, Gemeinderat
Chiozza Beat, Finanzkommission
Van Kevin, Finanzkommission
Irniger Dominik, Finanzkommission
Biffi Carlo, Steuerkommission
Mayerhofer René, Steuerkommission
Bachmann Luzia, Steuerkommission
Vogler Justin, Wahlbüro
Giger Christian, Wahlbüro
Gemeinderätin Gisela Greder stellt sich ebenfalls für eine weitere Amtsperiode zur Wahl und wird zusätzlich für das Amt als Frau Gemeindeammann kandidieren.
Folgende Behördenmitglieder wollen auf eine erneute Kandidatur für ihr jetziges Amt verzichten:
Naef Gregor, Gemeinderat, Gemeindeammann
Egger Martina, Gemeinderat
Kehl Erich, Steuerkommission Ersatzmitglied
Im ersten Wahlgang vom Sonntag, 26. September 2021 ist jede in der Gemeinde Niederrohrdorf stimmberechtigte Person wählbar. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bei der Gemeindekanzlei Niederrohrdorf bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, von mindestens zehn Stimmberechtigten auf einem separaten Formular schriftlich zur Wahl angemeldet werden, können den Stimmberechtigten zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt werden.
Das Anmeldeformular für den ersten Wahlgang kann bei der Gemeindekanzlei Niederrohrdorf bezogen oder hier herunter geladen werden.
Vakanzen gemeinderätliche Kommissionen:
Dem Gemeinderat obliegt gemäss § 37 Abs. 2 lit. n des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) die Wahl von Kommissionen. Auch diese Kommissionsmitglieder werden für jeweils eine Amtsperiode jedoch durch den Gemeinderat gewählt.
In den folgenden Kommissionen gibt es ab Januar 2021 Vakanzen:
Arbeitsgruppe Spiel- und Begegnungsplatz
Landwirtschaftskommission
Planungskommission
Seniorenrat
Umweltschutzkommission
Wasserkommission
Bei Interesse an der Mitarbeit in einer der oben aufgeführten Behörden oder Kommissionen, wenden Sie sich gerne an die Gemeindekanzlei oder direkt an das jeweilige Präsidium.
Bei Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen gibt Gemeindeschreiber-Stv. Ursina Rüegg gerne Auskunft (056 485 66 02 / ursina.rueegg@niederrohrdorf.ch).